Leben ist Bewegung ist Leben  -  Elke Neuenhaus

  

Beratung und Therapie

circle07_red.gif Lebensberatung

circle07_red.gif Coaching

circle07_red.gif Ehe bzw. Paartherapie

circle07_red.gif Psychotherapie

 

Wellness / Selfness:

circle07_red.gif Tanz

circle07_red.gif Singing Souls

 

Alle Angebote sind bei Bedarf auch in englischer und französischer Sprache möglich 

 

Honorar und Konditionen:

Honorar

Eine Sitzung dauert 1 Stunde und das Honorar beträgt 60 Euro und in englischer Sprache 70 Euro. Bei Bedarf kann sie nach Absprache verlängert werden.
In der Ehe- bzw. Paartherapie wird das Honorar pro Person berechnet und die Dauer einer Sitzung liegt hier bei 90 Minuten.

Das Honorar bezahlen Sie selbst im Anschluss an die Sitzung in bar und ich stelle Ihnen hierfür eine Rechnung aus.*

Konditionen

In meiner Praxis vergebe ich nach telefonischer Vereinbarung die Termine, so dass ausreichend Zeit für Sie zur Verfügung steht. Das Erstgespräch dient dem Kennen lernen. In dringenden Fällen besteht i.d.R. die Möglichkeit zeitnaher Terminangebote. Sie können mir jederzeit gerne eine Nachricht hinterlassen.

Falls Sie einen Termin verschieben oder absagen müssen, ist dies bis zu 2 Tagen (48 Stunden) vorher kostenlos möglich. Anschließend wird die Hälfte des vereinbarten Honorars berechnet. Bei Absagen am Tag der Sitzung bitte ich darum, mir diese ausschließlich telefonisch oder per sms mitzuteilen!

*In meiner Praxis für Psychotherapie gemäß dem Heilpraktikergesetz ist keine direkte Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung über eine Private Krankenversicherung und ggf. über eine private Krankenzusatzversicherung gemäß Ihrem Vertrag. Diese Abrechnung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich auf jeden Fall vorab bei Ihrer Krankenversicherung zu erkundigen.

Grundsätzlich ist eine Kostenerstattung durch eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens nicht ausgeschlossen. Wenn Sie Ihrer Krankenversicherung eine unzumutbar lange Wartezeit bei einem approbierten Psychotherapeuten nachweisen können, ist eine Antragstellung auf außervertragliche Erstattung der psychotherapeutischen Behandlung durch einen Heilpraktiker (Psychotherapie) möglich.

 

 

 

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